Der Krienser Check ist der Geschenkgutschein für Kriens – garantiert ein echtes Stück Krienser Einkaufsvergnügen.
Schenken Sie «Krienser Checks» – zum Dienstjubiläum, als Dankeschön für die Einladung bei Freunden und Bekannten oder für die Unterstützung beim Wohnungsumzug. Sie schenken Freude, Einkaufsvergnügen und ein echtes Stück Kriens. Garantiert eine pfiffige Geschenkidee, die gut ankommt!
Krienser Checks können bei den meisten Krienser Detaillisten eingelöst werden. Alle Mitglieder des Gewerbeverbandes Kriens (GVK) sowie weitere Krienser Geschäfte freuen sich, wenn Sie den Krienser Check einlösen. Einfach und unkompliziert wie Bargeld. Wer «Krienser Checks» geschenkt erhält, entscheidet selber, wann, was und wo eingekauft wird. Der Check wird nie gegen Bargeld eingetauscht!
Der Gewerbeverband Kriens, der Zusammenschluss zahlreicher Krienser Gewerbebetriebe, ist Herausgeber des Krienser Checks. Zusammen mit den Detaillisten und Gewerbetreibenden arbeiten sie an einem spannenden, lebendigen und vielseitigen Einkaufsvergnügen im Zentrum.
Hier können Sie ein PDF oder ein Worddokument zur Einlösung der Checks herunterladen.
Zeigen Sie den Kunden, dass Sie den Krienser Check bei Ihnen einlösen können. So können Sie den Dienstleistungsgedanken hoch halten und Mehrumsatz generieren.
Brauchen Sie weitere Kleber für den Kundenbereich?
Bestellung an:
info@gvk.chGrösse angeben 130 x 62 mm oder 210 x 100 mm
Der Krienser Check kann gleichwertig wie Bargeld für Dienstleistungen und Warenbezüge an Zahlung gegeben werden. Er kann nicht in Bargeld umgetauscht werden. Beachten Sie das komplette Reglement dazu. Kriens verfügt über eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen, die bei einem der Betriebe erhältlich sind. Der Krienser Check ist also eine pfiffige Geschenkidee von A bis Z. Checks einlösen können Sie bei allen Mitgliedern der Gewerbeverbandes Kriens.
Jährlich verlosen wir unter den eingelösten Checks drei Preise:
In fast allen Restaurants in Kriens
Zur Zeit ist er an folgenden Stellen in Kriens erhältlich:
Heggli Reisen Weltweit
am Mattenhof 12
6010 Kriens
Luzerner Kantonalbank
Schachenstrasse 6
6010 Kriens
Naturdrogerie Frey AG
Luzernerstrasse 26
6010 Kriens
Raiffeisenbank Kriens
Luzernerstrasse 4/6
6010 Kriens
Das nachstehende Reglement bildet die Grundlage für die Handhabung des Krienser Checks. Der Gewerbeverband Kriens, gestützt auf die Generalversammlung vom 19. Juni 2006, beschliesst:
Dieses Reglement regelt das Gutschein-System (Krienser Check) des Gewerbeverbandes Kriens.
2. Definition
Der Krienser Check ist ein Einkaufsgutschein im Gegenwert von 20.00, 50.00 und 100.00 Schweizer Franken. Er ist als Zahlungsmittel zu betrachten und gleich wie Bargeld für Dienstleistungen und Warenbezüge in Zahlung zu geben.
3. Herausgeber
Herausgeber des Krienser Checks ist der Gewerbeverband Kriens, Postfach, 6011 Kriens.
4. Anwendungsbereich
Der Krienser Check kann in allen Geschäften und Betrieben eingelöst werden, welche dem Gewerbeverband Kriens angeschlossen sind. Eine Mitgliederliste findet sich unter www.gvk.ch. Weitere Annahmestellen, wie Teilnehmer von «Lust auf Kriens» und weitere Geschäfte in Kriens sind möglich und werden ständig ergänzt.
Neumitglieder des Gewerbeverbandes Kriens verpflichten sich automatisch zur Annahme der Checks.
5. Form und Gültigkeit
Der Krienser Check hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Er ist nur mit dem Stempel der Ausgabestelle und dem Ausgabedatum gültig. Mit Ablauf der 2jährigen Gültigkeitsfrist verfällt das entsprechende Guthaben. Die Annahmestellen sind nicht befugt, abgelaufene Checks anzunehmen.
Jeder Check ist mit einer individuellen Nummer versehen und wird registriert.
6. Verkaufsstellen
Als offizielle Verkaufsstellen in Kriens gelten:
Jedes Mitglied kann auf eigene Initiative als Verkaufsstelle des Krienser Checks wirken. Der Bezug hat bei der Luzerner Kantonalbank, der Haupt-Abrechnungsstelle des Krienser Checks, und auf eigene Rechnung des Mitgliedes zu erfolgen.
7. Pflichten
Die Mitglieder des Gewerbeverbandes Kriens sind verpflichtet, den Krienser Check gleich wie Bargeld bei der Zahlungsabwicklung gegenüber dem Kunden zu akzeptieren.
8. Abrechnung
Die in Zahlung genommenen Krienser Checks sind bei Martin Bucher Immobilien-Treuhand AG, Gallusstrasse 1 6010 Kriens vorzulegen und werden ohne Kommission im vorgelegten Gegenwert ausbezahlt.Der Gewerbeverband Kriens vergütet keine verfallenen Checks.
Download für Check einlösen:
9. Deckung der Checkguthaben
Der Gegenwert der sich im Umlauf befindlichen Krienser Checks ist auf dem entsprechenden Check-Konto des Gewerbeverbandes Kriens bei der Luzerner Kantonalbank in Kriens hinterlegt und zur Deckung sichergestellt.
10. Verwendungszweck des nicht eingelösten Checkguthabens
Verfallene, nicht eingelöste Checkguthaben stehen der Systemerhaltung und den Marketinganstrengungen zu Gunsten des Krienser Check zur Verfügung. Über deren Einsetzung entscheidet der Vorstand.
11. Einstellung und Stilllegung
Über die Einstellung und Stilllegung des Krienser Checks entscheidet nach einem Antrag des Vorstandes die Generalversammlung des Gewerbeverbandes Kriens. Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung eines eventuellen Restguthabens auf dem Check-Konto.
12. Gerichtsstand
Die Mitglieder des Gewerbeverbandes Kriens vereinbaren den Gerichtsstand Kriens.
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen des Gerichtsstandsgesetzes vom 24. März 2000.
13. Übergangsbestimmungen
Die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglements noch im Umlauf befindlichen Krienser Checks verfallen weiterhin nach 2 Jahren seit Ausstelldatum.
14. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 19. Juni 2006 in Kraft.
Wer Mitglied ist im Gewerbeverband Kriens drückt mit seinem Mitgliederbeitrag auch die Solidarität innerhalb des Gewerbes in Kriens aus.
Mitgliederbeiträge (Stand: März 2018)
Mitgliederbeitrag: 260.–/Jahr
Setzt sich zusammen aus:
Beitrag Gewerbeverband Kriens (165.–) und Kantonaler Gewerbeverband (95.–*)