Coronavirus Infos

Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL) andere Organisationen informieren:

Unser Dachverband bietet unseren Mitglieder Unterstützung, um die Coronakrise zu überstehen.
Nachfolgend die wichtigsten Infos zusammengefasst. Weitere Infos finden Sie unter www.kgl.ch.
Zusätzlich führen wir hier weitere nützlich Links auf von partnerschaftlichen Organisationen.


 

25.2.2022

Was gilt jetzt noch im Kanton Luzern:

Beibehalten werden schweizweit die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.

Die 3G-Regel für Besuchende und Mitarbeitende ist im Kanton Luzern für Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen nicht mehr obligatorisch. Für die Einrichtungen besteht aber fakultativ die Möglichkeit, diese vorläufig beizubehalten bzw. bei einer Änderung der epidemiologischen Lage umgehend wiedereinzuführen, wenn dies zum Schutz der anwesenden Personen erforderlich ist.

Kantonal gilt weiterhin eine Maskenpflicht für Mitarbeitende von Spitexorganisationen, da diese grösstenteils besonders gefährdete Personen betreuen.

In kantonalen und kommunalen Betrieben und Einrichtungen können die zuständigen Behörden aufgrund ihrer Hausordnungen eine Maskenpflicht anordnen, wo sich Personen über einen längeren Zeitraum gemeinsam in engen Verhältnissen aufhalten und keine geeigneten alternativen Schutzmassnahmen zur Verfügung stehen (z.B. bei Abnahmen von praktischen und theoretischen Führerprüfungen, bei Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaften oder im Justizvollzug).

 

Weitere Informationen:

Die Öffnungszeiten in den kantonalen Impfzentren in Luzern, Willisau und Hochdorf werden weiter reduziert und dem Bedarf angepasst. Spätestens Ende März werden die kantonalen Impfzentren geschlossen.

Der Bundesrat hat entschieden, das repetitive Testen in Betrieben und öffentlichen Institutionen per sofort einzustellen

Vorläufig weiter testen können Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens sowie Betriebe, die der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur dienen. Der kantonale Führungsstab Luzern hat entschieden, dass die kantonale Verwaltung sowie alle Betriebe, die bis heute im Februar 2022 Pools zur Analyse eingesandt haben, systemkritisch sind und deshalb bis Ende März freiwillig mit dem repetitiven Testen weiterfahren können.

Informationen zur Kurzarbeit
Informationen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
FAQ Aufhebung Massnahmen 17.2.2022


 

05.01.2022

Omikron-Variante - Empfehlung Bund

Die Omikron-Variante des Coronavirus stellt die Arbeitswelt aufgrund der stark ansteigenden Fallzahlen in den nächsten Tagen und Wochen vor Herausforderungen. Gerne stellen wir euch deshalb ein Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit zur Verfügung.

Weitere generelle Informationen finden Sie zudem auf der Webseite des Schweizerischen Gewerbeverbandes: Webseite sgv

Infoblatt Omikron


 

03.01.2022

Entscheid des Bundegerichtes zur Kurzarbeitsentschädigung

Gerne leiten wir Ihnen die Information bezüglich der Kurzarbeitsentschädigung, beziehungsweise der Nichtberücksichtigung von Ferien- und Feiertagsentschädigungen bei deren Bemessung, weiter.  

Am 17. November 2021 hat das Bundesgericht eine von der Arbeitslosenkasse Luzern mit der Unterstützung des SECO eingereichte Beschwerde abgewiesen und somit das Urteil des Kantonsgerichts Luzern rechtskräftig bestätigt. Dies bedeutet, dass Kurzarbeitsentschädigungen teilweise zu tief berechnet wurden.

Das SECO wird im Januar 2022 das weitere Vorgehen zur allfälligen Differenzbereinigung bekanntgeben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist diesbezüglich in Kontakt mit Prof. Dr. Ueli Kieser. Auch wenn nicht zwingend nötig, rät der Experte dazu, dass Sie als betroffenes Unternehmen mit dem beigefügten Musterbrief um Aufhebung der Sistierung sowie die Korrektur der falsch erfolgten Berechnung ersuchen sollten (Musterbrief im Anhang). Das Schreiben ist per Einschreiben an die zuständige Arbeitslosenkasse einzureichen. Detaillierte Informationen im Zusammenhang mit der Angelegenheit finden Sie im zweiten Dokument im Anhang.

Entscheid Kurzarbeitsentschädigung

Musterbrief


 

18.03.2021

Weiterentwicklung der kantonalen Härtefallmassnahmen

Der Kantonsrat hat am 16. März weitere finanzielle Mittel in der Höhe von 21,65 Millionen Franken für nicht geschlossene Unternehmen, die als Härtefall gelten, bewilligt. Neu wird zudem das Verhältnis zwischen Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen flexibilisiert. Der Entscheid gilt rückwirkend auf alle bisher eingereichten Gesuche. Die Neubeurteilung erfolgt automatisch. Die Entscheide des Kantonsrates haben keine Auswirkungen auf Betriebe, die behördlich geschlossen sind.
Gleichzeitig hatte der KGL eine zielstrebige Weiterentwicklung gefordert. Dazu wurde in den letzten beiden Wochen intensiv mit den bürgerlichen Parteien zusammengearbeitet. Schliesslich wurde die Luzerner Regierung nun mittels Postulat (einstimmig überwiesen) beauftragt, schnellstmöglich die aktuelle Härtefall-Lösung fundiert zu überprüfen und anschliessend die Massnahmen weiterzuentwickeln. Insbesondere sei umgehend zu prüfen, ob die Liquiditätshilfen durch Vergütungen von angelaufenen Fixkosten ergänzt werden sollten.
Der Prozess soll nun umgehend gestartet werden. Dabei organisiert der KGL in Absprache mit der Regierung die Branchenverbände Event, Reisen, Schausteller, Zulieferer Gastro und Hotellerie. Zusätzlich werden die Gewerkschaften eingebunden. Gemeinsam wird nach optimalen Lösungen für die Luzerner KMU-Wirtschaft gesucht.
 

Medienmitteilung des Kanton Luzern vom 16.3.2021

Medienmitteilung des KGL vom 17.3.2021

 

Kanton mit neuem Angebot betreffend Härtefallmassnahmen: Online-Veranstaltungen (Webinare)

Um dem grossen Informationsbedürfnis der Unternehmen zu begegnen, hat der Kanton Luzern in den vergangenen Tagen verschiedene Massnahmen eingeleitet. Die Website wurde benutzerfreundlicher gemacht und mit weiteren Informationen aufbereitet. Ab nächster Woche bietet der Kanton Luzern Online-Informationsveranstaltungen (sog. Webinare) an. Dort erhalten Interessierte Informationen zu den Härtefallmassnahmen und hilfreiche Hinweise zum Verfahren. Zudem besteht die die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Webinare finden an folgenden Terminen statt:

Mittwoch, 24. März, 15.30 Uhr
Freitag, 26. März, 13.00 Uhr
Donnerstag, 1. April, 15.30 Uhr

Weitere Informationen und die Zugangslinks werden in Kürze auf der Website des Kantons Luzern publiziert.

Informationen zu Härtefalllösungen und Webinaren


 

14.12.2020

Härtefallmassnahmen Kanton Luzern

Die Luzerner Regierung hat die Verordnung über Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen verabschiedet. Damit hat sie die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die besonders hart von der Coronakrise betroffen sind, geschaffen. Ab dem 15. Dezember 2020 können Unternehmen mit Sitz im Kanton Luzern Härtefallgesuche einreichen. Der KMU- Und Gewerbeverband Kanton Luzern begrüsst die allgemeine Stossrichtung, den vorgesehenen Prozess und das angeschlagene Tempo der heute bekannt gegebenen Härtefallmassnahmen. Handlungsbedarf sieht der KGL aber insbesondere noch beim finanziellen Teil der Lösung. Nähere Informationen findet ihr in den entsprechenden Medienmitteilungen des Kantons Luzern und des KGL.

Medienmitteilung Härtefallmassnahmen Kanton Luzern vom 14.12.2020

Medienmitteilung und Positionspapier des KGL zu den Härtefallmassnahmen vom 14.12.2020

 

Anmeldung Härtefallmassnahmen ab dem 15.12.2020

Ab dem 15. Dezember 2020 können Unternehmen mit Sitz im Kanton Luzern die Härtefallgesuche einreichen. Die Gesuche durchlaufen anschliessend einen mehrstufigen Prozess. Erste Auszahlungen sind nach Ablauf der Referendumsfrist frühestens ab dem 04. Februar 2021 möglich. Die Härtefallgesuche können Online eingereicht werden. Auf der dieser Website werden zudem die Bedingungen und der mehrstufige Prozess im Detail erläutert.

Online Anmeldung für Härtefallmassnahmen

 

Weitere geplante Härtefallmassnahmen

Der Bund hat zudem weitere Härtefallmassnahmen geplant und diese letzten Freitag bereits zusätzlich erhöht. Wann diese zweite Tranche an Unterstützungsmassnahmen freigegeben werden und unter welchen Bedingungen die Unternehmen mit Sitz im Kanton Luzern Härtefallgesuche einreichen können, ist zurzeit noch nicht abschliessend geklärt. Der KGL wird sich diesbezüglich beim Bund und Kanton für die Anliegen der Luzerner KMU einsetzen. Sobald neue Informationen hierzu bekannt sind, werden wir euch wieder informieren. 

 

Informationen für die Wirtschaft durch den Kanton

Der Kanton hat für die Wirtschaft eine neue Website erstellt (seit 14.12.2020 online), auf welcher sämtliche Unterstützungsmassahmen aufgeschaltet sind (Erwerbsersatzlösung, Branchenlösungen, Härtefallmassnahmen, etc.). Bei zusätzlichem Informationsbedarf weisen wir nochmals auf die kantonale 24h-Infoline zu Covid-19 hin: Telefon 041 228 68 88

Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft durch den Kanton Luzern


 

10.12.2020

Geplante Massnahmen

Die geplanten Massnahmen vom 12. Dezember 2020 gehen dem KGL zu weit.
Er interveniert bei der Luzerner Regierung.

Hier geht es zur Medienmitteilung


 

27.11.2020

Härtefallmassnahmen Kanton Luzern

Die Luzerner Regierung hat die Verordnung über Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen verabschiedet. Damit hat sie die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die besonders hart von der Coronakrise betroffen sind, geschaffen. Ab dem 15. Dezember 2020 können Unternehmen mit Sitz im Kanton Luzern Härtefallgesuche einreichen. Der KMU- Und Gewerbeverband Kanton Luzern begrüsst die allgemeine Stossrichtung, den vorgesehenen Prozess und das angeschlagene Tempo der heute bekannt gegebenen Härtefallmassnahmen. Handlungsbedarf sieht der KGL aber insbesondere noch beim finanziellen Teil der Lösung. Nähere Informationen findet ihr in den entsprechenden Medienmitteilungen des Kantons Luzern und des KGL.

Medienmitteilung Härtefallmassnahmen Kanton Luzern vom 14.12.2020
Medienmitteilung und Positionspapier des KGL zu den Härtefallmassnahmen vom 14.12.2020

 

Anmeldung Härtefallmassnahmen ab dem 15.12.2020

Ab dem 15. Dezember 2020 können Unternehmen mit Sitz im Kanton Luzern die Härtefallgesuche einreichen. Die Gesuche durchlaufen anschliessend einen mehrstufigen Prozess. Erste Auszahlungen sind nach Ablauf der Referendumsfrist frühestens ab dem 04. Februar 2021 möglich. Die Härtefallgesuche können Online eingereicht werden. Auf der dieser Website werden zudem die Bedingungen und der mehrstufige Prozess im Detail erläutert.

Online Anmeldung für Härtefallmassnahmen

 

Weitere geplante Härtefallmassnahmen

Der Bund hat zudem weitere Härtefallmassnahmen geplant und diese letzten Freitag bereits zusätzlich erhöht. Wann diese zweite Tranche an Unterstützungsmassnahmen freigegeben werden und unter welchen Bedingungen die Unternehmen mit Sitz im Kanton Luzern Härtefallgesuche einreichen können, ist zurzeit noch nicht abschliessend geklärt. Der KGL wird sich diesbezüglich beim Bund und Kanton für die Anliegen der Luzerner KMU einsetzen. Sobald neue Informationen hierzu bekannt sind, werden wir euch wieder informieren. 

 

Informationen für die Wirtschaft durch den Kanton

Der Kanton hat für die Wirtschaft eine neue Website erstellt (seit 14.12.2020 online), auf welcher sämtliche Unterstützungsmassahmen aufgeschaltet sind (Erwerbsersatzlösung, Branchenlösungen, Härtefallmassnahmen, etc.). Bei zusätzlichem Informationsbedarf weisen wir nochmals auf die kantonale 24h-Infoline zu Covid-19 hin: Telefon 041 228 68 88

Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft durch den Kanton Luzern


 

15.11.2020

Härtefallmassnahmen

Der Bundesrat will Unternehmen, die besonders unter der Corona-Krise leiden, finanziell unterstützen. Er will sich deshalb an kantonalen Massnahmen, die seit Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur Hälfte beteiligen - maximal mit 200 Millionen Franken. Die Landesregierung hat den Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist läuft am 13. November ab.

Ein Unternehmen ist dann ein Härtefall, wenn der Jahresumsatz 60 Prozent unter dem Durchschnitt der letzten beiden Jahre liegt. Die Regelung zielt insbesondere auf Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe ab. Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen liegt dann in der Zuständigkeit der Kantone.

Die Luzerner Regierung hat gestern ihre Haltung kommuniziert Link. Das weitere Vorgehen stellt sie sich wie folgt vor:

  • Mitte nächste Woche stellt sie ein Dekret vor, welches dem Kantonsrat einen Rahmen von 25 Mio. beantragt. Diese Summe wurde gewählt, da sie noch in der Kompetenz des Kantonsrats liegt. Es muss also keine Volksabstimmung durchgeführt werden, wodurch man massiv Zeit gewinnt.
  • Am 24. November behandelt die vorberatende Kommission WAK das Dekret.
  • Am 30. November entscheidet der Kantonsrat.
  • Folgt dieser der Regierung, so können ab 10. Dezember Gesuche eingereicht werden.
  • Der zur Beurteilung nötige Kriterienraster (wann kriegt man wieviel finanzielle Unterstützung in welcher Form) wird schnellstmöglich erarbeitet.
  • Gegen den Kantonsratsentscheid kann das Referendum ergriffen werden. Dann müssen innert 60 Tagen 4'000 Unterschriften gesammelt werden. Bevor die Referendumsfrist abgelaufen ist, können keine Gelder ausgezahlt werden.
  • Das heisst, dass frühestens ab 03. Februar die ersten Mittel fliessen.
  • Das alles gilt, falls der Bundesrat auf Grund der laufenden Vernehmlassung nicht grössere Anpassungen vornimmt.

Für den KGL und seine Mitglieder heisst dies:

  • Der KGL unterstützt den von der Regierung vorgeschlagenen Weg.
  • Er empfiehlt Mitgliedsfirmen, welche zu den Härtefällen zählen dürften, umgehend alle relevanten Unterlagen bereit zu machen. Dazu werden vermutlich zählen: Jahresabschlüsse 2018 und 2019; bisher bezogene finanzielle Unterstützung (Kredite, Kurzarbeitsentschädigungen, Erwerbsausfallentschädigungen usw.); Begründung, weshalb der Umsatzeinbruch auf Grund von Corona erfolgte.
  • Die Eingabe ab 10. Dezember wird online in einem Formular erfolgen.
  • Obwohl es auch dieses Mal stark ums Tempo geht, wird der Prozess missbrauchssicherer ausgestaltet, als es bei den Corona-Krediten des Bundes im Frühling der Fall war.
  • Es ist vorgesehen, dass ein Mix aus zinslosen aber rückzahlbaren Krediten und aus nicht rückzahlbaren à fonds perdu-Auszahlungen zur Anwendung kommt.
  • Man kann davon ausgehen, dass die Massnahmen nicht auf einzelne Branchen oder auf Firmengrössen beschränkt sind.
  • Es ist im Moment in Klärung, ob es eine Möglichkeit gibt, in besonders akuten Fällen schon vor dem 03. Februar Auszahlungen zu machen.
  • Der KGL ist in engem Kontakt mit seinen Sektionen, dem Schweizerischen Gewerbeverband, der Luzerner Regierung, der Gewerbegruppe des Kantonsrats sowie den anderen Wirtschaftsverbänden.

 

29.5.2020

Die Resultate der 2. Online-Umfrage des KGL zur Corona-Krise liegen vor. Gut 1'400 Unternehmerinnen und Unternehmer haben teilgenommen, was repräsentative Ergebnisse ergibt. Wir möchten euch im Namen des KGL ganz herzlich für euer aktives Mitmachen danken. Das ist sehr wertvoll!
Resultat Umfrage
Medienmiteilung


 

03.04.2020

Die KGL-Umfrage zur Corona-Krise wurde von über 2'200 Mitgliedern ausgefüllt. Das ist sensationell! Der KGL bedankt sich herzlich bei den Mitgliedern. Die Resultate findet ihr im Anhang im nachfolgenden Link.Resultat Umfrage
Das weitere Vorgehen des KGL ist am Schluss der Medienmitteilung
Medienmitteilung


 

30.03.2020

Ratgeber:
Medizinische Fragen: Bund 058 463 00 00, Kantonsarzt 041 228 60 90
Geltende Massnahmen: Hotline Kanton 041 939 20 70
Kurzearbeit: www.was-luzern.ch 041 228 61 00
Erwerbsausfall: www.was-luzern.ch 041 375 05 20
Kredit: Hausbank
SECO Inoline: 058 462 00 66


 

25.03.2020 Infos vom Bund

Informationen zur Kreditvergabe
Hier geht es zu den Detailinformationen vom Bund


 

25.03.2020 Infos von der GTL

Die Gewerbetreuhand Luzern infomiert mit Merkblättern zu Finanzfragen.
Hier geht es zu den Dokumenten


 

17.03.2020

Kurzarbeit

• Bisher sind 200 Gesuche bewilligt worden. Die Anfragen sind nun stark steigend. Gemäss Dienststelle Wirtschaft und Arbeit ist nicht mit Engpässen zu rechnen.
• Schnellstmöglich muss eine Lösung erarbeitet werden für Geschäftsführer bzw. Inhaber von Kleinstbetrieben. Diese können im Moment für sich keine Kurzarbeit beantragen. Gemäss Bund ist es möglich, dass hier ein Härtefallfonds geäufnet wird. Das ist aber noch nicht klar.

Liquidität

• Der Bund hat eine Milliarde gesprochen. Bis 1. April will er klären, wie diese liquiditätsmässig wirksam eingesetzt werden kann.
• Am Donnerstag findet ein runder Tisch mit den Luzerner Geschäftsbanken statt (KGL ist auch dabei). Parallel dazu sind die vier Grossbanken auf nationaler Ebene dabei, eine Lösung zu erarbeiten.
• Das Formular für Bürgschaften wird auf mögliche Vereinfachungen hin geprüft.
• Der Kanton prüft, wie er durch Stundungen von Steuern, Abgaben und Gebühren usw. die Liquidität der Betriebe entlasten kann.
Schliessungen bei positiv getesteten Mitarbeitenden
• Wenn ein Mitarbeiter positiv getestet ist, wird dies dem Kantonsarzt gemeldet. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen. Es muss nicht zwingend zu einer Schliessung (Quarantäne) des Betriebs kommen.

Hier geht es zu den Detailinformationen:

Verordnung 2 Coronavirus
Erläuterungen zur Verordnung 2 über die Bekämpfung des Coronavirus
FAQ Covid-19 Verordnung 2
FAQ Kanton Luzern Gastgewerbe und Verkauf